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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch die GFS oder der Zusendung einer Rechnung an den Teilnehmer/-in bzw. Mitverpflichteten. Die GFS behält sich die Absage des Lehrgangs aus wichtigem Grund vor.

  • Mindestteilnehmerzahl: Die von der GFS angebotenen Lehrgänge werden durchgeführt, wenn für den Lehrgang erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Es werden 20 Lehrgangsteilnehmer/-innen für die Durchführung der mehrtägigen Weiterbildungslehrgängen benötigt. Die Mindestteilnehmerzahl kann zwischen mehrtägigen Weiterbildungslehrgängen und eintägigen Veranstaltungen variieren.
  • Rücktrittsrecht: Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts erstattet die GFS die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren. Das Kündigungsrecht und das Widerrufsrecht bleiben vom Rücktrittsrecht unberührt.
  • Haftung: Die GFS haftet nicht für im Zusammenhang mit dem Besuch von Lehrgängen entstandenen Personen-, Sach- oder sonstige Schäden.
  • Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  • Datenverarbeitung: Ihre personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit der Lehrgangsteilnahme von uns gespeichert und automatisiert verarbeitet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
    Sie können hier die → Datenschutzerklärung nachlesen.

 

Widerruf:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule Berlin GmbH, Ansbacher Straße 16, 10787 Berlin

  • Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
  • Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Besondere Vertragsbedingungen:

  • Die Seminargebühr für Tagesseminare, Crashkurs und andere Lehrgänge mit einem Lehrgangszeitraum von bis zu einem Monat, ist spätestens am Tag des Seminars fällig.
  • Die Kündigung eines Lehrgangs mit einem Lehrgangszeitraum von mehr als einem Monat ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (Nichtzulassung zur Prüfung unter Vorlage der Bestätigung der zulassenden Behörde oder Stelle und/oder Krankheit/Schwangerschaft unter Vorlage eines ärztlichen Attests) ist jederzeit möglich. Im Fall der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der der Leistung der GFS während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Besondere Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten:

  • Die Lehrgangsgebühr für mehr als einen Monat ist spätestens am 10. Tag nach Lehrgangsbeginn vollständig zahlbar und fällig.
    Der Teilnehmer kann die Lehrgangsgebühr für mehr als einem Monat in Raten zahlen, wenn er dies beantragt hat. Die Höhe der Raten und deren Fälligkeit werden auf der Rechnung ausgewiesen. Überschreitet der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate den Fälligkeitstermin um mehr als fünf Werktage, gilt die Ratenbewilligung als widerrufen und die gesamte noch offene Lehrgangsgebühr ist sofort fällig
  • Verzug: Die GFS ist berechtigt, ab Fälligkeit Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu erheben. Daneben ist der Teilnehmer verpflichtet, Verzugszinsen seit dem Verzugsbeginn zu bezahlen. Diese betragen 10 % pro Jahr.
  • Teilbelegung: Bei einer Teilbelegung erheben wir eine 10%-ige Bearbeitungsgebühr vom Teilbelegungspreis, mindestens jedoch 30,00 €.
  • Nachlass: Dem Teilnehmer wird ein Nachlass von den Lehrgangsgebühren in Höhe von 3 % des Zahlungsbetrages gewährt, wenn die gesamte Lehrgangsgebühr bis zum Tag des Lehrgangsbeginns mit einem Lehrgangszeitraum von mehr als einem Monat einen bei dem Veranstalter eingeht.
  • Sonderrabatte: Bei Anmeldung bis zu drei Monate vor Lehrgangsbeginn für einen Abend-, Samstags- oder Vollzeitkurs gewähren wir 3 % Frühbucherrabatt. Bei Anmeldung ab 5 Personen aus einem Unternehmen innerhalb eines Prüfungsjahrganges gewähren wir bei Belegung kompletter Kurse 5 % Rabatt, ab 10 Personen 10 % Rabatt (nicht bei Teilbelegung!). Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z. B. Visitenkarte). Weiterhin gewähren wir ehemaligen GFS-Teilnehmern, die bereits einen Hauptlehrgang (Abend-, Samstags- oder Vollzeitkurs) zur Steuerfachangestellten-, Steuerfachwirt- oder Bilanzbuchhalterprüfung absolviert und komplett bezahlt haben, einen Treuerabatt.
  • Bei vorzeitiger Kündigung entfallen die gewährten Rabatte.
  • Für Wiederholer, die bereits einen GFS-Hauptkurs belegt und die volle Lehrgangsgebühr entrichtet haben, ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr für den Abend-, Samstags- oder Vollzeitkurs auf 50 %. Dies gilt nicht bei vorheriger Teilbelegung dieser Kurse.
  • Gebühren für GFS-Teilnehmer: Als GFS-Teilnehmer gelten diejenigen, die bereits einen GFS-Hauptlehrgang komplett bezahlt haben. Dies gilt nicht bei vorheriger Teilbelegung dieser Kurse. Grundkursteilnehmer gelten nicht als Wiederholer.

Erklärung:

  • 1. Mir ist bekannt, dass das gesamte GFS-Lehrmaterial urheberrechtlich geschützt ist.
  • 2. Mir ist bekannt, dass von dem gesamten GFS-Lehrmaterial keine Kopien gezogen werden dürfen.
  • 3. Mir ist bekannt, dass das GFS-Lehrmaterial nur für meine eigenen Schulungszwecke verwendet werden darf. Das GFS-Lehrmaterial darf also z.B. weder an Mitschüler noch an Kollegen weitergegeben werden.